Die Aufgabe des Ausschusses für Kinder- und Jugendarbeit besteht in der Beratung des Presbyteriums in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit und in der Planung von Zielen der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort.
Der Ausschuss findet jeden ersten Dienstag im Monat statt. Direkt im Anschluss an unser Konfi-Café im Keep um 19 Uhr. Jede Sitzung ist öffentlich.
Vorsitz: Michelle Dorendorf
Stellvertretung: Chiara Koop
2 Presbyterinnen: Julia Schäfers + Friederike Klein
Diakonin: Lena Schäfer (schaeferdontospamme@gowaway.egha.de)
Haltern: Gudrun Weber, Kyra Arnold
Sythen: Chiara Koop und Jana Baden
Satzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Haltern
- Aufgaben
- Der Ausschuss plant und verantwortet im Auftrag des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Haltern die Kinder- und Jugendarbeit dieser Gemeinde.
- Der Ausschuss berät das Presbyterium bei der Ausarbeitung des Haushaltsplanes hinsichtlich der Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes verfügt der / die Jugendreferent /in über die laufenden bzw. zwangsläufigen Ausgaben. Bei besonderen Ausgaben oder grundsätzlichen Fragen (über 100€) entscheidet der Ausschuss. Bei höherwertigen Anschaffungen (über 1.000 Euro) muss das Presbyterium angefragt werden.
- Zusammensetzung
Das Presbyterium bildet gem. §§ 73 und 74 (3) der KO einen Ausschuss für Kinder- und Jugendarbeit. Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendausschusses sind:
- der/die vom Presbyterium bestimmte Pfarrer /in und der/die Jugendreferent /in mit insgesamt einer Stimme;
- die vom Presbyterium gewählten Jugendpresbyter / innen mit insgesamt einer Stimme;
- bis zu sechs fest gesetzte ehrenamtliche Mitarbeiter / innen der Kinder- und Jugendarbeit. Zusätzlich werden bis zu drei Stellvertreter genannt. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus diesem Kreis ist der Ausschuss berechtigt, für die restliche Amtszeit ein Mitglied zu kooptieren, das die Voraussetzungen für die Berufung erfüllt;
- zusätzlich dazu gibt es stimmberechtigte Sitze für Vertreter /innen aus aktuellen Arbeitsbereichen (z.B.: Vertreter /innen aus Sythen oder aus dem Minigottesdienstteam).
- Geschäftsordnung
- Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat (Ferien ausgenommen). Die Sitzung soll, wenn möglich, 90 Minuten nicht überschreiten. Nicht behandelten Themen sollen verschoben werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
- Der Ausschuss wählt für ein Jahr aus seiner Mitte eine / n Vorsitzende / n und ihre / seine Stellvertreter / in. Beide sollen Erfahrung in der aktuellen Kinder- und Jugendarbeit haben und müssen evangelisch und geschäftsfähig sein. Pfarrer /in und Jugendreferent /in sollen dieses Amt nicht übernehmen können.
- Der Jugendausschuss ist beschlussfähig mit den anwesenden Mitgliedern.
- Der / die Vorsitzende lädt mindestens eine Woche vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein.
- Von jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das zeitnah und vor der nächsten Sitzung an die Mitglieder zugestellt wird. Das Protokoll ist dem Presbyterium zur Kenntnisnahme zuzustellen.
- Die Satzung wurde vom Jugendausschuss am 05.06.2018 beschlossen und vom Presbyterium am 03.08.2018 genehmigt. Sie tritt am 01.09.2018 in Kraft.
Haltern am See, im August 2018